Montag, 16. September 2013

Sicher durch den Prüfungsdschungel zum Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann

Wenn man aktuell als Finanzanlagenvermittler Vermittler für Versicherungen tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis des Gewerbeamtes. Die Rechtsvorschriften für den IHK Versicherungsfachmann ergeben sich aus Paragraph 34 d der Gewerbeordnung. Der IHK Finanzanlagenfachmann wird in Paragraph 34 f der Gewerbeordnung behandelt. Die Bedingung hier ist es, dass der Tätige die erforderliche Sachkunde für die operative Arbeit nachweisen kann. Hierzu werden in einer Prüfung der Sachkunde Prüfungsfragen am Computer abgelegt.

Zur Vorbereitung auf die schriftliche Sachkundeprüfung der IHK zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann muss keine Vorbereitung vor Ort und kein bestimmter Kurs abgeschlossen werden. Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann im Selbststudium erfolgen. Die Prüfung der Sachkunde bei der IHK zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann kann mit dem richtigen Vorbereitungsmaterial und einer Zeit zur Vorbereitung von 8 bis 25 Wochen mit Erfolg abgeschlossen werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung (IHK) zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Vermittler grundlegend, die die Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder 34f GewO beantragen müssen. In der Sachkundeprüfung vor der IHK werden in einer Sachkundeprüfung viele Prüfungsfragen getestet. Weil das Versicherungsvertragsgesetz in kurzen Abständen geändert wird, sind neue Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung äußerst notwendig.

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